Mut für die Zukunft

For there is always light,
If only we’re brave enough to see it,
If only we’re brave enough to be it.
—
Denn es gibt immer Licht,
wenn wir nur mutig genug sind,
es zu sehen,
wenn wir nur mutig genug sind,
es zu sein.
Amanda Gorman, The Hill We Climb, Washington, 20. Januar 2021 (die letzten Zeilen ihres Gedichts)
„Einwanderungsgeschichte“
Das neue Konzept zur Unterscheidung der Bevölkerung in Deutschland
Neben der Unterscheidung der Bevölkerung nach „Migrationshintergrund“ gibt es seit Frühjahr 2023 die neue statistische Kategorie „Einwanderungsgeschichte“. – Ein Überblick.
- Warum soll der „Migrationshintergrund“ abgelöst werden?
- Welche Personen werden künftig statistisch als „Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte” erfasst?
- Wie unterscheidet sich die Definition der „Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte“ von der des „Migrationshintergrunds“?
- Welche Stärken und Schwächen hat das neue Konzept?
Seit März 2023 werden vom Statistischen Bundesamt Daten zur Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte veröffentlicht. Diese Unterscheidung wird parallel zum bislang genutzten verwendet. Mit dem Konzept der Einwanderungsgeschichte setzt das Statistische Bundesamt die Empfehlung einer Fachkommission um.
Warum soll der „Migrationshintergrund“ abgelöst werden?
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Fachkommission, die sich mit den Rahmenbedingungen des Einwanderungslandes Deutschland befasste, forderte im November 2020, im Rahmen amtlicher Statistiken den Begriff Migrationshintergrund nicht mehr zu verwenden und die „Migrationsbevölkerung“ klarer und zugleich enger als bisher zu definieren:
„Künftig sollen im Rahmen des Mikrozensus nur Personen erfasst werden, die entweder selbst oder deren Elternteile beide seit dem Jahr 1950 in das heutige Bundesgebiet eingewandert sind. […] Anders als bisher soll jedoch der zusammenfassende Begriff ‚Migrationshintergrund‘ nicht mehr verwendet werden, um Stigmatisierung zu vermeiden. Sofern beide Gruppen gemeint sind, wird als zusammenfassende Bezeichnung stattdessen ‚Eingewanderte und ihre (direkten) Nachkommen‘ vorgeschlagen.“
Dieser Empfehlung kam das Statistische Bundesamt nach. Allerdings nur zum Teil: So wurde die Veröffentlichung von Zahlen zum Migrationshintergrund nicht gänzlich eingestellt. Zudem wird zwar Einwanderung ab 1950 berücksichtigt und auch, dass beide Elternteile ab 1950 eingewandert sein müssen. Aber als neue Bezeichnung verwendet das Statistische Bundesamt für die zusammenfassende Kategorie nicht „Eingewanderte und ihre direkten Nachkommen“, sondern den Begriff „Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte“. Damit hat es eine Bezeichnung gewählt, die analog zum Migrationshintergrund eine Einteilung der Bevölkerung in mit und ohne Einwanderungsgeschichte ermöglicht. Die Fachkommission hatte keine Empfehlung gegeben, wie der nicht zur „Migrationsbevölkerung“ gezählte Bevölkerungsteil benannt werden soll. Das Statistische Bundesamt entschied sich für „ohne Einwanderungsgeschichte“.
Welche Personen werden künftig statistisch als „Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte” erfasst?
In der Unterscheidung nach Einwanderungsgeschichte werden Einwanderungen ab 1950 berücksichtigt. So heißt es in der ersten Pressemitteilung zum neuen Konzept: „Eine Einwanderungsgeschichte haben nach dieser Definition [der Fachkommission] Personen, die entweder selbst oder deren beide Elternteile seit dem Jahr 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind.“ Daneben finden sich im zeitgleich erschienenen Hintergrundpapier, in einer weiteren Pressemitteilung vom April 2023 und im weitere – leicht abweichende – Definitionen.
Als „Eingewanderte“ gelten demnach Personen, die seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Als „Nachkommen“ werden statistisch Personen erfasst, die selbst in Deutschland geboren sind, aber zwei seit 1950 nach Deutschland eingewanderte Elternteile haben. Wenn nur ein Elternteil seit 1950 eingewandert ist, werden Befragte der neuen Kategorie „Personen mit einseitiger Einwanderungsgeschichte“ zugeordnet. Diese Kategorie wurde von der Fachkommission nicht vorgesehen. Die ca. fünf Millionen Personen mit einem ab 1950 eingewanderten Elternteil sollten nicht zur „Migrationsbevölkerung“ gezählt werden. Entgegen dieser Empfehlung werden sie nun separat ausgewiesen und somit zwar nicht zur „Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte“ gerechnet, aber auch nicht zur „Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte“ (siehe Abbildung 1).
Wie unterscheidet sich die Definition der „Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte“ von der des „Migrationshintergrunds“?
Der ‚Migrationshintergrund‘ knüpft an die Staatsangehörigkeit durch Geburt an: Personen, die entweder selbst die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzen oder mindestens ein Elternteil haben, auf das dies zutrifft, haben in der Statistik einen Migrationshintergrund. Erfasst werden so auch Personen, deren Eltern(teile) bereits in Deutschland geboren wurden und nicht eingewandert sind, die aber eben nicht durch Geburt Deutsche waren.
Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz “CC BY-NC-ND 4.0 – Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International” veröffentlicht. Autor/-in: Anne-Kathrin Will für bpb.de